- Schweigepflicht und unabhängige Beratung sind selbstverständlich
- Einsatz verschiedener psychotherapeutischer Methoden
- Flexible Vereinbarung von Gesprächsterminen
- Teilnahme der Seelsorgerin an externen Supervisionen, kollegialem Austausch und Intervision
- Weiterbildung der Seelsorgerin durch Fachliteratur und Teilnahme an Seminaren und Kongressen
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